6. Dezember 2021

Hygiene-Leitfaden für den Unterricht (Stand Dezember 2021)

Liebe Schülerinnen, liebe Eltern,

ich hoffe, dass es Euch/Ihnen samt Familie gut geht. Aufgrund der momentanen Corona-Situation möchte ich um Beachtung der aktuellen Vorgaben der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg und des aufgeführten Hygiene-Leitfadens bitten:

  • Der Zutritt in die Räumlichkeiten ist nur mit FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske unter Auflage des 2G-plus-Prinzips gestattet.
  • Impf- bzw. Genesenennachweise sind in digital einsehbarer Form vorzuzeigen.
  • Im Wartebereich sollte sich aktuell nur eine Begleitperson aufhalten.

Ausnahmen:

  • Für Kinder bis 6 Jahre gilt keine Maskenpflicht und auch kein 2G plus.
  • Für Schülerinnen bis 17 Jahre, die in Schulen stets getestet werden, entfällt 2G plus ebenfalls (Schülerausweis reicht).
  • Das In-Obhut-Geben und Abholen der Ballettkinder bedarf keines 2G-plus-Nachweises. Bitte recht zügig die Räumlichkeiten wieder verlassen.
  • Schüler bzw. Eltern, die von der STIKO keine Impfempfehlung haben und/oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen (ab 10.12.2021 brauchen auch Schwangere einen 2G-plus-Nachweis).

Des Weiteren bitte ich Euch/Sie darum, die AHA-Regeln einzuhalten, auf die Hygiene zu achten (niesen, husten etc.), nur gesund zum Unterricht zu erscheinen, die Ballettkleidung stets frisch gewaschen zu haben, beim Betreten des Ballettsaals die Hände zu desinfizieren und soweit möglich Flächenkontakt zu meiden (Gegenstände, Türen, Wände etc.).

Bis jetzt hat alles so wunderbar geklappt, dass ich mich schon auf die nächsten Ballettstunden freue.

Euch/Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und herzlichste Grüße
Sandrella Klinkmüller

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